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Eigenbedarf: Die 5 größten Fehler bei der Kündigung

Eigenbedarf: Die 5 größten Fehler bei der Kündigung

Die Kündigung wegen Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist der häufigste Kündigungsgrund für private Vermieter. Doch sie ist auch der Grund, der am häufigsten vor Gericht landet. Formfehler führen hier sofort zur Unwirksamkeit.

Hier sind die Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen.


Fehler 1: Mangelhafte Begründung

Ein Satz wie “Ich kündige wegen Eigenbedarf, da ich die Wohnung benötige” reicht nicht! Richtig: Sie müssen detailliert darlegen, wer einziehen soll und warum (z.B. Änderung der Lebensumstände, Trennung, Arbeitsplatzwechsel). Der Mieter muss die Gründe nachvollziehen können.


Fehler 2: Vorgetäuschter Eigenbedarf

Kündigen Sie niemals wegen Eigenbedarf, wenn Sie die Wohnung eigentlich nur teurer neu vermieten oder verkaufen wollen. Die Folge: Fliegt der Schwindel auf (und das tut er oft), machen Sie sich schadensersatzpflichtig (Umzugskosten, Mehrkosten der neuen Miete des Ex-Mieters) und unter Umständen sogar strafbar (Betrug).


Fehler 3: Alternativwohnungen verschwiegen

Haben Sie im selben Haus eine weitere, vergleichbare Wohnung leerstehen? Dann müssen Sie diese dem gekündigten Mieter anbieten. Tun Sie das nicht, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.


Fehler 4: Kündigungssperrfristen missachtet

Wurde das Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt während der Mieter schon dort wohnte? Dann gilt eine gesetzliche Sperrfrist von mindestens 3 Jahren (in Ballungsgebieten wie München oft bis zu 10 Jahren!), bevor Sie überhaupt wegen Eigenbedarf kündigen dürfen.


Fehler 5: Falsche Personengruppe

Eigenbedarf können Sie nur für sich selbst oder “privilegierte Angehörige” anmelden.

  • Erlaubt: Eltern, Kinder, Enkel, Nichten/Neffen.
  • Nicht erlaubt: Cousins/Cousinen, Onkel/Tanten, Eltern der Lebensgefährtin (ohne Trauschein).

Fazit: Beratung ist Pflicht

Eine Eigenbedarfskündigung “auf gut Glück” zu schreiben, geht fast immer schief. Lassen Sie den Sachverhalt und das Kündigungsschreiben unbedingt vorher prüfen.

Sie planen eine Kündigung? Gehen Sie rechtlich auf Nummer sicher.

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Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird nicht übernommen. Für die Klärung konkreter Rechtsfragen empfehlen wir dringend die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt.

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